Steuerfahndung prüft Rechnungen

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Steuerfahndung prüft Rechnungen

Die Steuerfahndung oder Betriebsprüfung unterzieht erfahrungsgemäß das Belegwesen von geprüften Unternehmen einer genaueren Untersuchung. Häufig erstellen Steuerhinterzieher fingierte Rechnungen, die sich sodann im Belegwesen befinden, um einen Betriebsausgabenabzug zu erreichen.
In einem uns vorliegenden Fall prüfte ein Betriebsprüfer ein Unternehmen, welches zufällig auf den Prüfungsgeschäftsplan geraten ist. Dem Betriebsprüfer ist dabei aufgefallen, dass einige Einkaufsrechnungen nicht in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten, da sie nicht geknickt waren. Für diesen Umstand konnte der Unternehmer keine plausible Erklärung finden.
Es ist zu beobachten, dass Betriebsprüfer oder Steuerfahnder Rechnungen immer kritisch auf Gebrauchsspuren untersuchen. Fehlen diese, so ist dies zumindest ungewöhnlich und kann zu weiteren Untersuchungsmaßnahmen führen.
In dem beschriebenen Fall bestand der Verdacht der Steuerhinterziehung, so dass von der Steuerfahndung eine Durchsuchung der Geschäftsräume vorgenommen wurde. Dabei wurde auf dem sichergestellten Computer des Firmeninhabers festgestellt, dass dieser Eingangsrechnungen eingescannt hatte und diese manipulierte.

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